

Im Aufgabenfeld Kultur- und Kreativwirtschaft verfolgt das Land Hessen zunächst das Ziel, regelmäßig über die weitere Entwicklung dieses wachstumsstarken Wirtschaftsbereiches zu berichten und dessen Perspektiven in öffentlichen Veranstaltungen zu diskutieren. Parallel dazu werden gemeinsam mit Dritten konkrete Projekte verfolgt. Partner für Projekte können Unternehmen sowie private und öffentliche Institutionen sein.
Kultur stellt als „Produkt“ von Kulturwirtschaft ein wichtiges gesellschaftliches Gut dar. Der Bürgerschaft den Zugang zu Kulturgütern zu ermöglichen, ist ein Ziel der Landespolitik. Deshalb formuliert sich in diesem Zusammenhang auch die Frage nach der Verantwortlichkeit von Unternehmen in Form des Good Corporate Citizenship für den Bestand und die Entwicklung von Kultur.
Die hessische Landespolitik möchte die Unternehmensverantwortung im Kulturbereich durch geeignete Maßnahmen stärken. Dabei sind Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen angesprochen. Bereits bestehendes Engagement soll wirksam publiziert, Gelegenheiten für neue Initiativen sollen vermittelt oder geschaffen werden.
Ein öffentlichkeitswirksames Element des Good Corporate Citizenship im Kulturbereich ist die Bereitschaft von Unternehmen, der interessierten Öffentlichkeit punktuell Zugang zu ihren Kulturgütern zu gewähren, z.B. Einblick in die sonst nicht öffentlich zugänglichen Firmen-Kunstsammlungen. Diesem Ziel dient das Projekt „Kunst privat! Hessische Unternehmen zeigen ihre Kunst“, das ab 2005 jährlich gemeinsam vom Land Hessen sowie rund 38 Unternehmen und wirtschaftsnahen Institutionen mit beachtlichem Erfolg durchgeführt wird. Auch in 2013 findet diese Aktion wieder vor den Schulsommerferien in ganz Hessen statt.
Der Aufbau einer Kunstsammlung kann eine kluge Anlagemöglichkeit darstellen, doch fördert er auf jeden Fall das künstlerische Schaffen als solches. So verstehen sich etliche hessische Firmen und wirtschaftsnahe Institutionen auch mit Recht als Unterstützer des lokalen und regionalen Kunstschaffens. Diesen bietet das Land Hessen mit „Kunst privat!“ und der zugehörigen Öffentlichkeitsarbeit gerne eine Plattform für ihr gesellschaftliches Engagement im Kulturbereich.
Die vergangenen Jahre zeigten, dass es von großem Reiz ist, in sonst zumeist nicht zugänglichen Firmengebäuden oder Gebäudebereichen Kunstwerke anschauen zu dürfen und in einer Führung etwas über die Motive und Strategien des Sammelns zu erfahren. Neben den sehr umfangreichen Beständen der Großunternehmen gibt es eine Vielzahl von kleineren Sammlungen mit ebenfalls beachtenswerten Kunstwerken in Hessen, deren Besuch sich lohnt.
Die Führungen sind integraler Bestandteil des Konzepts, da sie den Unternehmen eine ideale Gelegenheit geben, die Besucher direkt anzusprechen. In einigen Unternehmen führen sogar die Inhaber selbst durch ihre Kunstsammlung oder qualifizierte Mitarbeiter. Andere Firmen ziehen externe Experten, z.B. Kunsthistoriker, hierfür hinzu.
In dieser Form hat es derartige Tage der offenen Tür in den Kunstsammlungen der Unternehmen in Deutschland noch nicht gegeben. Hessen ist hierbei Vorreiter und ist seit Herbst 2006 einigen in der Stadt Luxemburg ansässigen Firmen zugleich Vorbild für deren Tage der offenen Tür unter dem Titel „Private Art Kirchberg“.
Die Vorbereitung und Begleitung des Projektes einschließlich der multimedialen Öffentlichkeitsarbeit obliegt einer Lenkungsgruppe aus Kunstexperten der Commerzbank, der Europäischen Zentralbank, der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, der bauverein AG Darmstadt, der B. Braun Melsungen AG sowie dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Mit dem Hessischen Rundfunk besteht eine Medienpartnerschaft. Die Finanzierung erfolgt gemeinschaftlich durch die beteiligten Firmen und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
Neben den bereits beteiligten werden jedes Jahr nach Möglichkeit weitere Unternehmen angesprochen, die bereit und in der Lage sind, ihre Kunstsammlung am eigenen Standort bzw. in eigenen Gebäuden auszustellen. In Einzelfällen kann auf andere Ausstellungsorte, z.B. bei den Industrie- und Handelskammern, ausgewichen werden. Die Experten der Lenkungsgruppe übernehmen eine Mentorenfunktion für die ihnen bekannten Firmen bzw. deren Sammlungen. Sie stellen den ersten Kontakt her, beraten ggf. und bürgen für die Qualität der gezeigten Sammlungen. Ebenfalls kann die Lenkungsgruppe bei Bedarf qualifizierte Kunsthistoriker vermitteln, die im Auftrag des Unternehmens dieses bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung vor Ort unterstützen.
Einvernehmen besteht, dass nur qualitativ hochwertige Kunstsammlungen beteiligt werden sollen, unabhängig davon, ob zeitgenössisch oder museal gesammelt wurde. Dieses schließt Sammlungen mit dem Schwerpunkt auf junge, weniger bekannte Kunst im Sinne von lokaler oder regionaler Nachwuchsförderung ausdrücklich ein.
Der Termin für das „Kunst privat!“-Wochenende ist der 8./9. Juni 2013. Die Firmen entscheiden, ob sie an beiden Tagen oder nur an einem Tag Besucher empfangen und zu welchen Zeitpunkten sie Führungen anbieten möchten. Die Anmeldung zum Besuch der Kunstsammlung eines Unternehmens erfolgt beim Unternehmen selbst, entweder über die Homepage der Aktion mit dahinter geschalteter E-Mail-Adresse des Unternehmens oder durch dessen Telefon und Fax.
Für die Durchführung der Veranstaltung vor Ort in den Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen und Größenordnungen gibt es mittlerweile wertvolle Erfahrungen, die gern weiter vermittelt werden. Die Führungen durch die Kunstsammlungen z.B. sollten möglichst nicht länger als eine Stunde dauern und Zeit für Gespräche im Anschluss lassen. Dem Erfahrungsaustausch dient ein Vorbereitungsworkshop, in dem neu hinzu kommende Unternehmen sich informieren und Kontakte zu erfahrenen Teilnehmern knüpfen können. Dort werden auch die Medien für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt. Gegebenenfalls werden nach der Veranstaltung die Erfahrungen ausgetauscht, meist auch in einem Nachbereitungsworkshop. Die Workshops werden in den Räumlichkeiten eines der sich an der Aktion beteiligenden Unternehmens veranstaltet, was auch die willkommene Gelegenheit für eine Führung durch die jeweilige Kunstsammlung gibt.
Die Lenkungsgruppe beauftragt in jedem Jahr eine Reihe von einheitlich gestalteten Medien. Es wird eine ansprechende Broschüre erstellt, die rechtzeitig vorher (5-6 Wochen) in erforderlicher Auflage bereit gestellt wird. Darin wird jede Sammlung kurz beschrieben, mit Fotos von Exponaten (Beschreibungen und Bilddateien kommen von den Unternehmen), und es werden exakte Angaben zu Ort und Zeiten der Kunstführungen im jeweiligen Unternehmen gegeben. Ferner gibt es Plakate unterschiedlichen Formats, die in allen Städten und Gemeinden, in denen sich die beteiligten Unternehmen und Kunstsammlungen befinden, an gut frequentierten Orten im Stadtraum an Litfaßsäulen plakatiert werden. Die u.g. freiwilligen Helfer hängen Plakate entsprechend ihren Möglichkeiten.
Von diesen Druckmedien erhält jedes teilnehmende Unternehmen das vom ihm gewünschte Kontingent, z.B. das Plakat zum Aushang und die Broschüre zum Auslegen im Kundenbereich oder als Beilage zur Geschäftspost. Durch einen zusätzlichen Aufkleber mit Firmenlogo können die beteiligten Unternehmen ihr Customizing vornehmen und sich hierüber auch an einem gemeinsamen Standort (dieselbe Stadt oder derselbe Landkreis) verständigen. Darüber hinaus bedient das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung über einen allgemeinen Verteiler die freiwilligen Helfer in ganz Hessen, um so die Verbreitung der Information über Stadt- und Kreisverwaltungen, öffentliche Museen, Kunstvereine, IHKs und Kirchengemeinden usw. auch in den ländlichen Regionen sicherzustellen.
Unter www.kunstprivat.info kann die „Kunst privat!“-Homepage aufgerufen werden, die ab 15. April 2013 aktualisiert zur Verfügung steht.
Im Vorlauf der Veranstaltung findet ein Pressegespräch statt, um eine angemessene Medienberichterstattung zu gewährleisten. Über die Medienpartnerschaft mit dem Hörfunk des Hessischen Rundfunks (hr2) wird für eine aktuelle Berichterstattung gesorgt.
Ferner sind wieder Anzeigen in den Broschüren aller hessischen Kultursommer und Hinweise in den Kalendern der relevanten Veranstaltungsmagazine geplant.
Viele Unternehmen verfügen bereits über ausreichende Sicherheitsanlagen und -personal, um eine größere Anzahl externer Besucher empfangen zu können. Andere Unternehmen müssen hierfür eventuell gesonderte Vorkehrungen treffen. Aus Sicherheitsgründen bevorzugen die meisten Unternehmen den Zugang zu ihrer Kunstsammlung nur bei vorheriger schriftlicher Anmeldung und Terminzuteilung nach Vorlage des Personalausweises am Einlassort zu gewähren.
Um einerseits den Sicherheitserfordernissen der Unternehmen und andererseits dem Vermittlungsbedarf bei den Besuchern Rechnung zu tragen, sollten sich die Besucher in den Sammlungen nicht selbständig, sondern nur im Rahmen von Führungen bewegen.
Um organisatorische Fragen und Sicherheitsaspekte zu klären sowie die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen, werden alle interessierten Unternehmen zu einem
Workshop, der Anfang 2013 in Frankfurt stattfinden wird,
eingeladen werden. Im Workshop werden zudem die bisherigen Erfahrungen nutzbar gemacht und Experten (z.B. für Kunstversicherung und Restaurierung) Auskunft erteilen.
Der Ort wird in einer separaten Einladung bekanntgegeben.
Kosten können zum einen vor Ort bei den Unternehmen entstehen, z.B. für Führungen und Sicherheitsvorkehrungen. Die teilnehmenden Firmen übernehmen diese Kosten selbst.
Zum anderen entstehen Kosten für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür wird ein Finanzierungstopf gebildet, in den das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und alle teilnehmenden Unternehmen einzahlen. Die Höhe der zu entrichtenden Teilnehmerbeiträge richtet sich nach der Unternehmensgröße und ist wie folgt gestaffelt:
· Kleinunternehmen
(weniger als 50 Beschäftigte und weniger als 10 Mio. € Umsatzerlös)
Ø Teilnehmerbeitrag: 1.000,-- €
· Mittlere Unternehmen
(bis 250 Beschäftigte und zwischen 10 und 50 Mio. € Umsatzerlös)
Ø Teilnehmerbeitrag: 1.400,-- €
· Großunternehmen (Banken)
(ab 250 Beschäftigte und über 50 Mio. € Umsatzerlös)
Ø Teilnehmerbeitrag: 1.800,-- €
In Zweifelsfällen entscheidet die Lenkungsgruppe über die Höhe des zu entrichtenden Teilnehmerbeitrags.
