18.-22. SEPTEMBER 2024
HESSISCHE UNTERNEHMEN &
INSTITUTIONEN ZEIGEN IHRE KUNST

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.kunstprivat.net von der Geschäftsstelle Kreativwirtschaft bei der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum veröffentlichte Website.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.02.2023 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.kunstprivat.net mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:

  • Grafiken und Bedienelemente verfügen teilweise über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
  • Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle Seitenbereiche definiert sind.
  • Die Lesereihenfolge entspricht für Tastaturbenutzer nicht der visuell sichtbaren Reihenfolge.
  • Links im Fließtext sind teilweise nur durch deren Farbe als Links erkennbar.
  • Linktexte für Downloads geben nicht immer das Dateiformat wieder.
  • Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen.
  • Das Webangebot ist für Tastaturbenutzer nur sehr eingeschränkt nutzbar. Menüs lassen sich nicht öffnen.
  • Der Tastaturfokus ist fast durchgehend nicht sichtbar.
  • Fehlermeldungen nach Falscheingaben in Formularen werden durch Screenreader nicht ausgegeben.
  • Erschwerung für Screenreader-Nutzer aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.

Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 30.06.2023 vorgesehen.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:

  • Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs unter Konzept. Die Anpassung aller dort befindlichen Dokumente ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
  • Bereitstellung von Alternativtexten der Bilder unter Impressionen.

Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

  • Erstellung einer Übersichtsseite in leichter Sprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2023.
  • Bereitstellung von Informationen in Gebärdensprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2023
  • Erstellung und Implementierung von Alternativtexten für Grafiken und Bedienflächen.

Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2023.

  • Links im Fließtext sind teilweise nur durch Unterstreichung als Links erkennbar
    machen. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2023.
  • Bereitstellung von Linktexten für Downloads, die das Dateiformat wiedergeben.
    Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2023.
  • Implementierung + Konfiguration der Zugänglichkeit des Menüs für Tastaturbenutzer. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2023.
  • Bereitstellung von Fehlermeldungen nach Falscheingaben in Formularen für Ausgabe durch Screenreader. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2023.
  • Zugänglichkeit für Screenreader-Nutzer durch Definition der Rollen und Attributen von Elementen. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2023.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Ansprechperson:

Franziska Warnke
Mainzer Straße 118
65189 Wiesbaden
0611 950178328
kreativwirtschaft@hessen-agentur.de

Zum Formular „Barriere melden“

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de