KONZEPT

Hessische Unternehmen zeigen ihre Kunst

Kunst stellt ein wichtiges gesellschaftliches Gut dar. Die Landesregierung will daher Kunst und Kultur möglichst vielen Menschen zugänglich machen. Auch etliche Unternehmen und wirtschaftsnahe Institutionen verfolgen dieses Ziel. Sie wollen Kunst und Kultur einem breiten Publikum vermitteln, unterstützen Museen und Ausstellungen, sponsern Kunst-Events oder investieren in den Auf- und Ausbau eigener Kunstsammlungen. Im Sinne des Good Corporate Citizenship engagieren sie sich so für den Bestand und die gesellschaftliche Funktion von Kunst und Kultur.

Mit „Kunst privat! Hessische Unternehmen zeigen Ihre Kunst” engagieren sich hessische Unternehmen, Institutionen und der Staat gemeinsam für den Zugang zu Kunst und Kultur. Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen sind bereits beteiligt und aufgerufen, mitzuwirken. Bestehendes Engagement wird wirksam publiziert, Gelegenheiten für neue Initiativen werden vermittelt oder geschaffen.

1 Konzept für „Kunst privat!
Hessische Unternehmen zeigen ihre Kunst”

Ein öffentlichkeitswirksames Element des Good Corporate Citizenship im Kulturbereich ist die Bereitschaft von Unternehmen, der interessierten Öffentlichkeit punktuell Zugang zu ihren Kulturgütern zu gewähren, etwa durch Führungen in ihre sonst nicht öffentlichen Firmen-Kunstsammlungen. Diesem Ziel dient das Projekt „Kunst privat! Hessische Unternehmen zeigen ihre Kunst”, das seit 2005 gemeinsam vom Land Hessen mit hessischen Unternehmen und Institutionen durchgeführt wird.

Der Aufbau einer Kunstsammlung kann eine kluge Anlagemöglichkeit darstellen und fördert zugleich das künstlerische Schaffen als solches. So verstehen sich die Kunst privat! tragenden Firmen und Organisationen auch mit Recht als Unterstützerinnen und Unterstützer des Kunstschaffens. Ihnen bietet das Land Hessen mit Kunst privat! und der zugehörigen Öffentlichkeitsarbeit gerne eine Plattform für ihr gesellschaftliches und kulturelles Engagement.

Führungen durch private Kunstsammlungen sind zentraler Bestandteil des Konzepts, da sie zum einen Kunst zugänglich machen und zugleich kunstinteressierten Besucherinnen und Besuchern sowie Sammlerinnen und Sammlern Anlass zum direkten Austausch geben. In einigen Unternehmen führen die Inhaberinnen und Inhaber selbst, oder auch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Kunstsammlung. Andere Firmen ziehen externe Expertinnen und Experten, z.B. Kunsthistorikerinnen oder Kunsthistoriker, hierfür hinzu.


2 Auswahl und Ansprache der Kunstsammlungen

Die Vorbereitung und Begleitung des Projektes einschließlich der multimedialen Öffentlichkeitsarbeit obliegt einer Lenkungsgruppe aus Kunstexpertinnen und Kunstexperten der cosnova GmbH, der HELABA, der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, der Wallrich Asset Management AG, der Kunstberaterin Dr. Britta von Campenhausen sowie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.


3 Termin

2024 findet Kunst privat! in der Woche vom 18. bis 22. September statt. Die Firmen entscheiden, an welchen und wie vielen Tagen sie Besucherinnen und Besucher empfangen und zu welchen Zeitpunkten sie Führungen anbieten möchten. Die Anmeldung zum Besuch der Kunstsammlung eines Unternehmens erfolgt über die Homepage der Aktion mit dahinter geschalteter E-Mail-Adresse des Unternehmens oder per Telefon bzw. per Fax.


4 Öffentlichkeitsarbeit und Begleitprogramm

Die Lenkungsgruppe beauftragt in jedem Jahr eine Reihe von einheitlich gestalteten Medien. Es wird eine ansprechende Broschüre erstellt, die rechtzeitig vor der Aktion Kunst privat! in erforderlicher Auflage bereitgestellt wird. Darin wird jede Sammlung kurz beschrieben, mit Fotos von Exponaten (Beschreibungen und Bilddateien kommen von den Unternehmen), und es werden Informationen zu den Kunstführungen im jeweiligen Unternehmen gegeben. Ferner gibt es Plakate unterschiedlichen Formats, die in allen Städten und Gemeinden, öffentlich aushängen.

Von diesen Druckmedien erhält jedes teilnehmende Unternehmen das vom ihm gewünschte Kontingent, z.B. das Plakat zum Aushang und die Broschüre zum Auslegen im Kundenbereich oder als Beilage zur Geschäftspost. Durch einen zusätzlichen Aufkleber mit Firmenlogo können die beteiligten Unternehmen ihr Customizing vornehmen und sich hierüber auch an einem gemeinsamen Standort (dieselbe Stadt oder derselbe Landkreis) verständigen. Darüber hinaus bedient das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum über einen allgemeinen Verteiler die freiwilligen Helferinnen und Helfer in ganz Hessen, um so die Verbreitung der Information über Stadt- und Kreisverwaltungen, öffentliche Museen, Kunstvereine, Industrie- und Handelskammern (IHK) und Kirchengemeinden usw. auch in den ländlichen Regionen sicherzustellen.

Um eine angemessene Medienberichterstattung zu gewährleisten, gibt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum rechtzeitig vor der Kunst privat!-Woche eine Pressemitteilung heraus. Über die Medienpartnerschaft mit dem Hörfunk des Hessischen Rundfunks wird für eine aktuelle Berichterstattung gesorgt.

Ferner werden Anzeigen in entsprechenden Kulturmagazinen und Veranstaltungsmagazinen veröffentlicht.


5 Sicherheit

Viele Unternehmen verfügen bereits über ausreichende Sicherheitsanlagen und -personal, um eine größere Anzahl externer Besucherinnen und Besucher empfangen zu können. Andere Unternehmen müssen hierfür eventuell gesonderte Vorkehrungen treffen. Aus Sicherheitsgründen bevorzugen die meisten Unternehmen den Zugang zu ihrer Kunstsammlung nur bei vorheriger schriftlicher Anmeldung und Terminzuteilung nach Vorlage des Personalausweises.

Um einerseits den Sicherheitserfordernissen der Unternehmen und andererseits dem Vermittlungsbedarf bei den Besuchern Rechnung zu tragen, sollten sich die Besucherinnen und Besucher in den Sammlungen nicht selbständig, sondern nur im Rahmen von Führungen bewegen.


6 Finanzierung

Kosten können zum einen vor Ort bei den Unternehmen entstehen, z.B. für Führungen und Sicherheitsvorkehrungen und Hygienekonzepte. Die teilnehmenden Firmen übernehmen diese Kosten selbst. Zum anderen entstehen Kosten für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür wird ein Finanzierungstopf gebildet, in den das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum und alle teilnehmenden Unternehmen einzahlen. Die Höhe der zu entrichtenden Teilnehmerbeiträge richtet sich nach der Unternehmensgröße und ist wie folgt gestaffelt:

Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte und weniger als 10 Mio. € Umsatzerlös)
Teilnehmerbeitrag: 1.000,00 €


Mittlere Unternehmen (bis 250 Beschäftigte und zwischen 10 und 50 Mio. € Umsatzerlös)
Teilnehmerbeitrag: 1.400,00 €


Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte und über 50 Mio. € Umsatzerlös)
Teilnehmerbeitrag: 1.800,00 €


Gemeinnützigen Organisationen
Teilnehmerbeitrag:
Bei Bedarf können Sonderkonditionen gewährt werden.


Sie möchten mit Ihrem Unternehmen an Kunst privat! teilnehmen?

Dann wenden Sie sich bitte an

Geschäftsstelle Kreativwirtschaft Hessen
HA Hessen Agentur GmbH
Susanne Stöck und Daniela Hartmann
kreativwirtschaft@hessen-agentur.de